Allerheiligen am 1. November, ist ein katholischer Feiertag, an dem auch den nicht heiliggesprochenen Menschen gedacht wird.

Ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland ist dies nur in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Dort dürfen an diesem Tag keine Tanzveranstaltungen stattfinden.

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